Christian

2 décembre 2016

Als «Heimetli» bewilligt, für gute Mieter gebaut

Die Zeitung der Bund hat das Bundesgreichtsurteil (BGer 1C_135/2016) zum Bauen ausserhalb der Bauzone aufgeriffen.  Sie schreibt: « Auf dem Hof Chliweidli ob Wattenwil ist die Welt gar nicht in Ordnung. Das nigelnagelneue Wohnhaus mit schönem Umschwung und toller Fernsicht darf künftig nicht mehr bewohnt werden. So lautet das neuste Verdikt des Bundesgerichts zum Reizthema Bauen in der Landwirtschaftszone – also dort, wo grundsätzlich ein Bauverbot gilt. Ausser für explizit landwirtschaftlich genutzte Einrichtungen. »

Der Bund gibt dem Kanton Bern an seinem Beispiel eine neue Richtschnur zu Bauen ausserhalb der Bauzone vor.

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